Zeitpunkte erinnern
an Menschen, die in den Jahren der NS‑Herrschaft ermordet wurden

Gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Innsbruck ist bemüht ihre Website und deren mobile Anwendung im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) möglichst barrierefrei zugänglich und leicht verständlich zu machen.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die Webseite enthält möglicherweise Teile, welche teilweise nicht beziehungsweise noch nicht vollständig barrierefrei sind. Die Stadt Innsbruck ist grundsätzlich bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten.

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